Schneeräumung
Rundum sorglos durch den Winter.
Die Wetterlage wird stets von uns mittels INCA-Wettermodell zusammen mit dem Modell SNOWGRID verfolgt:
Soo kann eine
Schneeräumung und
Streuung schon voraus gut geplant werden.
- Schneeräumung von sämtlichen Verkehrs- und Gehwegen innerhalb der Wohnanlage entsprechend §93 StVo. Abs.1
- angränzende Gehsteige werden mitbetreut
- Entfernung von verbliebenen Splitt nach den Wintermonaten
- Auf Wunsch: Saisonverlängerung 15.Oktober bis 30. April
AUSZUG AUS DER STVO
Die Eigentümer von Liegenschaften haben dafür zu sorgen,
dass die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehwege in der Zeit von 6 bis 22 Uhr
von Schnee gesäubert sowie bei Glatteis bestreut sind.
Hier geht es direkt zu unserem
ANFRAGEFormular.
Weitere Informationen entnehmen Sie unseren Allgemeinen Geschäftsbediengungen unter Punkt: WINTERDienst