Schneeräumung


Rundum sorglos durch den Winter.


Die Wetterlage wird stets von uns mittels INCA-Wettermodell zusammen mit dem Modell SNOWGRID verfolgt: Soo kann eine Schneeräumung und Streuung schon voraus gut geplant werden.
  • Schneeräumung von sämtlichen Verkehrs- und Gehwegen innerhalb der Wohnanlage entsprechend §93 StVo. Abs.1
  • angränzende Gehsteige werden mitbetreut
  • Entfernung von verbliebenen Splitt nach den Wintermonaten
  • Auf Wunsch: Saisonverlängerung 15.Oktober bis 30. April

AUSZUG AUS DER STVO
Die Eigentümer von Liegenschaften haben dafür zu sorgen, dass die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehwege in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee gesäubert sowie bei Glatteis bestreut sind.


Hier geht es direkt zu unserem ANFRAGEFormular.


Weitere Informationen entnehmen Sie unseren Allgemeinen Geschäftsbediengungen unter Punkt: WINTERDienst